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Lehrer muss unter Kreuz unterrichten |
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Bayern: Lehrer muss unter dem Kreuz unterrichten
A u g s b u r g (idea) – Ein bayerischer Lehrer hat erfolglos dagegen geklagt, unter einem Kruzifix unterrichten zu müssen.
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 14. August müssen es Lehrer an bayerischen Volksschulen grundsätzlich hinnehmen, dass in den Klassenräumen ein Kruzifix angebracht ist. Das Kreuz in Schulen sei Ausdruck der kulturellen Prägung Bayerns, zu der christlich-abendländische Werte gehörten. Der atheistische Kläger argumentierte, dass er durch das Kreuz eine schwerwiegende seelische Belastung erleide. Der Lehrer hatte bereits vor zwei Jahren mit einer Klage erreichen wollen, dass Kruzifixe aus Unterrichtsräumen entfernt werden. Damals hatte er sich auf die Neutralitätspflicht des Staates berufen. Der Pädagoge ist seit 1982 Beamter auf Lebenszeit. Seit sechs Jahren unterrichtet er an einer Volksschule in Neusäß im Landkreis Augsburg. Bereits 1995 hatte er vor Gericht durchgesetzt, dass er keine Klassen zum Schulgottesdienst begleiten muss.
Gericht akzeptiert nur „atypische Fälle“ Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte zuletzt 2004 eine ähnliche Klage eines Lehrers aus Neu-Ulm abgewiesen. Dieses Urteil war vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof später bestätigt worden. Bereits im Jahr 2001 hatte der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Glaubensfreiheit eines Lehrers nur in „atypischen Sonderfällen“ dazu berechtigt, das Entfernen des Kreuzes zu verlangen. 1995 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Aufhängen von Kreuzen in staatlichen Schulen verfassungswidrig ist, wenn Eltern dagegen Einspruch erheben.
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