Diakonie diskutiert: Käuflicher Sex für Behinderte

Diakonie diskutiert: Käuflicher Sex für Behinderte?
Diakoniepräsident: Für „Sexualassistenz“ wird nicht geworben
Stuttgart (idea) – Wie sollen diakonische Einrichtungen mit sexuellen Bedürfnissen Behinderter
umgehen, die ihre Wünsche nicht selbst befriedigen können? Darüber wird in der diakonischen
Behindertenhilfe diskutiert. Die Fachzeitschrift „Orientierung“, die vom Bundesverband
evangelische Behindertenhilfe (BeB) herausgegeben wird, stellte das Thema Sexualität in der
Behindertenhilfe mit zum Teil kontroversen Beiträgen dar. Unter anderem schildert die
freiberuflich tätige „Sexualbegleiterin“ Nina de Vries (Potsdam), dass sie sexuelle
Dienstleistungen anbietet. Dabei arbeite sie „auch mit Menschen, die sich nicht oder nicht mehr
verbal ausdrücken können“. Bereits vor sieben Jahren hatte sie in der Zeitschrift ausführlich
beschrieben, wie sie einen mehrfach behinderten Mann sexuell erregt. Nach Angaben des
Präsidenten des Diakonischen Werks der EKD, Pfarrer Klaus-Dieter Kottnik (Berlin), streben die
Einrichtungen eine offene Auseinandersetzung mit dem Thema an. Dazu gehörten auch
Überlegungen, wie das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Behinderten unterstützt werden
könne. Für „Sexualassistenz“ werde nicht geworben, teilte der Theologe einem Kritiker mit, der
an der Wiedergabe der Position von Frau de Vries Anstoß genommen hatte. Diakonische
Einrichtungen bemühten sich um einen verantwortungsvollen Umgang mit den Wünschen von
Behinderten, förderten aber in keiner Weise Prostitution, so Kottnik. Gegenüber idea erklärte
BeB-Pressesprecher Thomas Schneider (Berlin), dass der Bundesverband die Fachdiskussion
durch Veröffentlichungen und Informationen begleite. Dabei gehe es vor allem um
Partnerschaft, Ehe, Kinderwunsch und Schutz vor sexuellen Übergriffen. Zum BeB gehören
rund 600 Behinderteneinrichtungen mit etwa 100.000 Plätzen.
Kein Engagement von Prostituierten
Der Vorstandsvorsitzende des Epilepsiezentrums „Diakonie Kork“, Prof. Joachim Walter (Kork
bei Offenburg), hält es für ausgeschlossen, dass eine diakonische Behinderteneinrichtung
„Prostitution als aktive Sexualassistenz“ anbiete. Das Engagieren von Prostituierten könne nicht
als Gewährung des Menschenrechts auf sexuelle Selbstbestimmung eingefordert werden.
Zudem machten sich Mitarbeiter strafbar, wenn sie sexuelle Handlungen an Abhängigen
vornehmen, sagte Walter gegenüber idea. Dagegen seien sexualpädagogische Beratung und
Begleitung selbstverständliche Bestandteile einer professionellen Betreuung. Der berechtigte
Wunsch nach Nähe, Zärtlichkeit und Sexualität könne nicht durch Prostitution erfüllt werden,
sondern werde am besten in verlässlichen persönlichen Beziehungen gestillt. Diese gelte es zu
fördern und zu unterstützen, so Walter. In Kork freue man sich über jede Hochzeit von
Bewohnern. Das Zentrum bietet rund 1.000 Plätze für Behinderte und Menschen mit Epilepsie.
Aufklärung und Beratung
Auch in einer der größten deutschen Behinderteneinrichtungen, der Johannes-Diakonie
(Mosbach bei Heidelberg), wird aktive Sexualhilfe nicht unterstützt. Laut Pfarrer Richard
Lallathin geben die Mitarbeiter nur „Hilfe zur Selbsthilfe“ in Form von Aufklärung und Beratung.
Die Einrichtung hatte im Januar eine Fachtagung über „Liebe, Partnerschaft und Sexualität von
Menschen mit Behinderung“ durchgeführt, an der auch die „Sexualbegleiterin“ de Vries
teilgenommen hatte. In der Evangelischen Stiftung Alsterdorf sieht man ebenfalls keine
Notwendigkeit, Schritte in Richtung „Sexualassistenz“ zu unternehmen. Es gebe eine
Partnervermittlung für Menschen mit Behinderung.
Lobetal: „Sexualität gehört in die Ehe“
Das Diakoniewerk „Lobetalarbeit“ in Celle lehnt „Sexualassistenz“ auch aus biblischtheologischen
Gründen ab. Nach dem Verständnis des Werkes sei ausgelebte Sexualität mit
der Ehe verknüpft, so Pressesprecher Markus Weyel. Bewohnerinnen und Bewohner, deren
Freundschaft sich bewährt habe, könnten nach einer angemessenen Verlobungszeit eine
„beschützte Ehe“ eingehen. Die kirchliche Hochzeit, der eine standesamtliche Trauung
vorausgehe, werde in einem öffentlichen Gottesdienst gefeiert. Dann könne das Paar auch eine
gemeinsame Wohnung beziehen. Ähnlich begründen die Zieglerschen Anstalten im
oberschwäbischen Wilhelmsdorf ihr grundsätzliches Nein zur „Sexualassistenz“.
(07.02.2010/12:42)


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