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Diakonie diskutiert: Käuflicher Sex für Behinderte |
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Diakonie diskutiert: Käuflicher Sex für Behinderte? Diakoniepräsident: Für „Sexualassistenz“ wird nicht geworben Stuttgart (idea) – Wie sollen diakonische Einrichtungen mit sexuellen Bedürfnissen Behinderter umgehen, die ihre Wünsche nicht selbst befriedigen können? Darüber wird in der diakonischen Behindertenhilfe diskutiert. Die Fachzeitschrift „Orientierung“, die vom Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) herausgegeben wird, stellte das Thema Sexualität in der Behindertenhilfe mit zum Teil kontroversen Beiträgen dar. Unter anderem schildert die freiberuflich tätige „Sexualbegleiterin“ Nina de Vries (Potsdam), dass sie sexuelle Dienstleistungen anbietet. Dabei arbeite sie „auch mit Menschen, die sich nicht oder nicht mehr verbal ausdrücken können“. Bereits vor sieben Jahren hatte sie in der Zeitschrift ausführlich beschrieben, wie sie einen mehrfach behinderten Mann sexuell erregt. Nach Angaben des Präsidenten des Diakonischen Werks der EKD, Pfarrer Klaus-Dieter Kottnik (Berlin), streben die Einrichtungen eine offene Auseinandersetzung mit dem Thema an. Dazu gehörten auch Überlegungen, wie das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Behinderten unterstützt werden könne. Für „Sexualassistenz“ werde nicht geworben, teilte der Theologe einem Kritiker mit, der an der Wiedergabe der Position von Frau de Vries Anstoß genommen hatte. Diakonische Einrichtungen bemühten sich um einen verantwortungsvollen Umgang mit den Wünschen von Behinderten, förderten aber in keiner Weise Prostitution, so Kottnik. Gegenüber idea erklärte BeB-Pressesprecher Thomas Schneider (Berlin), dass der Bundesverband die Fachdiskussion durch Veröffentlichungen und Informationen begleite. Dabei gehe es vor allem um Partnerschaft, Ehe, Kinderwunsch und Schutz vor sexuellen Übergriffen. Zum BeB gehören rund 600 Behinderteneinrichtungen mit etwa 100.000 Plätzen. Kein Engagement von Prostituierten Der Vorstandsvorsitzende des Epilepsiezentrums „Diakonie Kork“, Prof. Joachim Walter (Kork bei Offenburg), hält es für ausgeschlossen, dass eine diakonische Behinderteneinrichtung „Prostitution als aktive Sexualassistenz“ anbiete. Das Engagieren von Prostituierten könne nicht als Gewährung des Menschenrechts auf sexuelle Selbstbestimmung eingefordert werden. Zudem machten sich Mitarbeiter strafbar, wenn sie sexuelle Handlungen an Abhängigen vornehmen, sagte Walter gegenüber idea. Dagegen seien sexualpädagogische Beratung und Begleitung selbstverständliche Bestandteile einer professionellen Betreuung. Der berechtigte Wunsch nach Nähe, Zärtlichkeit und Sexualität könne nicht durch Prostitution erfüllt werden, sondern werde am besten in verlässlichen persönlichen Beziehungen gestillt. Diese gelte es zu fördern und zu unterstützen, so Walter. In Kork freue man sich über jede Hochzeit von Bewohnern. Das Zentrum bietet rund 1.000 Plätze für Behinderte und Menschen mit Epilepsie. Aufklärung und Beratung Auch in einer der größten deutschen Behinderteneinrichtungen, der Johannes-Diakonie (Mosbach bei Heidelberg), wird aktive Sexualhilfe nicht unterstützt. Laut Pfarrer Richard Lallathin geben die Mitarbeiter nur „Hilfe zur Selbsthilfe“ in Form von Aufklärung und Beratung. Die Einrichtung hatte im Januar eine Fachtagung über „Liebe, Partnerschaft und Sexualität von Menschen mit Behinderung“ durchgeführt, an der auch die „Sexualbegleiterin“ de Vries teilgenommen hatte. In der Evangelischen Stiftung Alsterdorf sieht man ebenfalls keine Notwendigkeit, Schritte in Richtung „Sexualassistenz“ zu unternehmen. Es gebe eine Partnervermittlung für Menschen mit Behinderung. Lobetal: „Sexualität gehört in die Ehe“ Das Diakoniewerk „Lobetalarbeit“ in Celle lehnt „Sexualassistenz“ auch aus biblischtheologischen Gründen ab. Nach dem Verständnis des Werkes sei ausgelebte Sexualität mit der Ehe verknüpft, so Pressesprecher Markus Weyel. Bewohnerinnen und Bewohner, deren Freundschaft sich bewährt habe, könnten nach einer angemessenen Verlobungszeit eine „beschützte Ehe“ eingehen. Die kirchliche Hochzeit, der eine standesamtliche Trauung vorausgehe, werde in einem öffentlichen Gottesdienst gefeiert. Dann könne das Paar auch eine gemeinsame Wohnung beziehen. Ähnlich begründen die Zieglerschen Anstalten im oberschwäbischen Wilhelmsdorf ihr grundsätzliches Nein zur „Sexualassistenz“. (07.02.2010/12:42)
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Bayern: Hauptredner ist ein afrikanischer Bischof Kommentar zum Studientag
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