Was die Spender nicht wissen

PAZ Nr. 5/6.2.2010, S. 5
Was die Spender nicht wissen
Die evangelische Behindertenarbeit kooperiert immer enger mit »professionellen Sexualbegleiterinnen«

Im Jahre 2002 hat die damalige rotgrüne
Bundesregierung die Prostitution
per Gesetz für nicht sittenwidrig
erklärt. Die Folgen dieses
umstrittenen Fördergesetzes waren
von Anfang absurd. In der kirchlichen
Behindertenarbeit zeichnet
sich seitdem mit der zunehmenden
Beschäftigung sogenannter „Sexualassistentinnen“
ein ethischer Dammbruch ab.

Angeblich sollte das 2001 verabschiedete
Prostitutionsgesetz nur
die Rechtslage der Huren verbessern,
doch Kritiker waren von Anfang
an skeptisch: Was wären die
Folgen, wenn Prostitution per Gesetz
als nicht sittenwidrig erklärt
würde? Optimisten meinten, es
handele sich um reine Kosmetik,
nichts würde sich ändern. Damit
behielten sie insofern recht als beispielsweise
auch heute nur ein
Bruchteil der Prostituierten reguläre
Sozialbeiträge bezahlt, und auch
kein neuer Ausbildungsberuf entstanden
ist. Skeptiker warnten, das
Gesetz verbessere in der Praxis
nicht die Lage der Prostituierten,
sondern die der Zuhälter und Bordellbetreiber.
Da Prostitution immer
mit dem Schleier der Heimlichkeit
umgeben sein werde, gedeihe
in ihrem Umfeld naturgemäß
seit allen Zeiten auch die Kriminalität,
wer mithin das eine fördere,
fördere auch das andere.
Diese und weitere Einwände kamen
überwiegend von konservativer
Seite − und wurden von der damaligen
Bundesjustizministerin
Herta Däubler-Gmelin bedenkenlos
in den Wind geschlagen. Doch
schon bald zeigten sich die Absurditäten
des neuen Gesetzes.
Als ausgesprochen peinlich erwies
sich für Rot-Grün eine „Komplikation“
mit der wenig später folgenden
Hartz-Reform. Derzufolge
konnten Leistungen für Erwerbslose
gekürzt und verweigert werden,
wenn eine zumutbare Arbeit − und
entspreche sie auch nicht der Qualifikation
− abgelehnt wird. Mit Inkrafttreten
des neuen Gesetzes begannen
Arbeitsagenturen in der
Tat, auch Jobangebote im Rotlichtmilieu
in ihre Computer „einzupflegen“,
schließlich war es formalrechtlich
nicht mehr sittenwidrig.
Alsbald sah sich die Nürnberger
Bundesbehörde zu der peinlichen
und auch international beispiellosen
Klarstellung gezwungen,
dass keiner Frau Leistungen nach
„Hartz IV“ verweigert werden dürften,
nur weil sie sich weigere, als
Hure zu arbeiten. Die Regierung
Schröder focht das alles nicht an,
und auch eine CDU, deren „C“ im
Parteinamen schon damals reichlich
verblasst war, sah keine Veranlassung,
das Thema nochmals aufzugreifen.
Bitter für die Verantwortlichen
war allerdings die Kritik der feministischen
Zeitschrift „Emma“. Sie
kritisierte in einem
Artikel mit
der Überschrift
„Das Gesetz
schützt Zuhälter“,
dass das neue
Recht vor allem
die Zwangsprostitution
fördere.
Das war eine
Hauptwarnung
der konservativen
Kritiker, die sich
nun in einem Verdacht
bestätigt sahen:
Die von
„Emma“ beklagte
praktische Folge
sei so klar absehbar
gewesen, dass
man von einer
entsprechenden
Intention des damaligen
Gesetzgebers
ausgehen
könne.
Welche Sumpfblüten
im Schatten
dieses Gesetzes
gewachsen
sind, zeigt das
heikle Thema
des Umgangs mit
der Sexualität
von Behinderten,
die in Heimen
oder im betreuten
Wohnen leben.
Soweit sich
diese Einrichtungen
in kirchlicher Trägerschaft befinden,
sollte eigentlich die
Grundlinie klar sein: Von extremen
Ausnahmen in Einzelfällen
vielleicht abgesehen, kann es niemals
zulässig sein, dass Häuser,
die sich auch aus Kirchensteuergeld
oder gar Spenden finanzieren,
ihren Bewohnern die Dienste
von Prostituierten vermitteln oder
gar empfehlen.
„Nicht nur die eindeutigen Aussagen
der Bibel lassen anderes
nicht zu, sondern auch das Vermächtnis
derer, die diese kirchlichen
Behinderteneinrichtungen
aufgebaut und großgemacht haben“,
betont Andreas Späth, Vizepräsident
der Internationalen Konferenz
Bekennender Gemeinschaften
(IKBG) und Vorsitzender der
kirchlichen Sammlung um Bibel
und Bekenntnis in Bayern (KSBB).
„Viele von ihnen gaben nicht nur
ihr Vermögen, sondern wählten
aus freiem Entschluss ein Leben in
Ehelosigkeit, um mit ungeteiltem
Herzen in der diakonischen Behindertenarbeit
ihrem Herrn Jesus
Christus zu dienen.“
Würden diese
Persönlichkeiten
nun sehen, was
sich im Bereich
der „assistierten
Sexualität“ in
Einrichtungen
der kirchlichen
Behindertenarbeit
tut, so könnten
sie sich im
Grabe umdrehen.
Manche Vorwürfe
der Kritiker,
die dieser Zeitung
mit besten
Belegen exklusiv
vorliegen, sind so
obszön, dass sich
ein Abdruck für
ein Blatt wie die
Preußische Allgemeine
Zeitung
verbietet. Einen
ersten Eindruck
von den Zuständen
gibt allerdings
schon dasjenige,
was in Publikationen
der
kirchlichen Behindertenarbeit
ganz offen nach
außen getragen
wird. So schreibt
in Ausgabe Nr.
2/2009 der Zeitschrift
„Orientierung“,
dem Verbandsorgan
des
Bundesverbandes evangelische
Behindertenhilfe (BEB), eine „professionelle
Sexualbegleiterin“ namens
Nina de Vries wörtlich: „Der
Beruf der sexuellen Dienstleisterin
hat eine lange und ehrenwerte
Tradition. In matriarchalen
Hochkulturen, in denen die Göttin
verehrt wurde, war Sexualität ein
Segen, eine heilige Handlung. Es
gab sogenannte Tempeldienerinnen,
die Sexualität als Medium
einsetzten, um Menschen mit dem
Göttlichen in Verbindung zu bringen.
Heute gilt diese Arbeit als
Prostitution, Frauen wie ich gelten
als Nutten...“
Wolfhard Wüster, Sozialarbeiter
in einer kirchlichen Behinderteneinrichtung
in Berlin, klagt darüber,
dass seit 2003 in Periodika der
kirchlichen Behindertenarbeit „eine
Kampagne zur Einführung der
Prostitution als ganz normalem Bestandteil
pflegerischer/sozial-pädagogischer
Berufe“ geführt werde.
Er selbst habe die größten Schwierigkeiten
bekommen, weil er sich
weigerte, seinen Schutzbefohlenen
neutral (und letztlich positiv) die
Vor- und Nachteile der Dienste von
Prostituierten zu erläutern. Dies
habe ihn umso mehr befremdet, als
einige von ihnen in Paarbeziehungen
lebten oder sogar Familie hätten.
Es würden in diesem Bereich
inzwischen regelrechte Werbefilme
(„Die Heide ruft“) eingesetzt.
Wenn nicht der Kirche selbst, so
gehe es jedenfalls ihren „Geschäftspartnern“
offenkundig ums
Geschäft, denn in der kirchlichen
Behindertenarbeit würden Milliarden
umgesetzt. Bedrückend findet
Wüster die fehlende breite Diskussion
der Problematik: „Die überwiegende
Mehrheit der Kirchenmitglieder
weiß nicht, was sich da
tut. Die Spendenbeträge für die Diakonie
sind nicht unerheblich. Die
Spender wissen nicht, dass sie unter
anderem für die Propagierung
der Prostitution spenden.“ Wüster
warnt vor Rückwirkungen etwa auf
die kirchliche Arbeit mit lernbehinderten
Jugendlichen. Sein Fazit:
„Die kirchliche Diakonie öffnet die
Büchse der Pandora.“
Konrad Badenheuer




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