Bayern: Wie viel Aufwandsersatz darf die Synodalpr

Bayern: Wie viel Aufwandsersatz darf die Synodalpräsidentin erhalten?
Kirchenparlament hält monatlich 900 Euro für „sehr bescheiden“
Weiden (idea) – Die bayerische Landessynode hat Kritik an der Höhe des Aufwandsersatzes für
den Präsidenten bzw. die Präsidentin des Kirchenparlamentes zurückgewiesen. Laut
Haushaltsplan ist dieses Ehrenamt mit jährlich 18.000 Euro honoriert. Zusätzlich werden Kosten
für konkrete Aufwendungen wie Reisen und Übernachtungen erstattet. Von dem Betrag
erhalten die beiden stellvertretenden Präsidenten je 3.600 Euro. Im Vergleich mit
Ehrenamtlichen in Kommunalparlamenten sei ein monatliches Honorar von 900 Euro „sehr
bescheiden“, stellten die synodalen Ausschüsse während der Frühjahrstagung vom 21. bis 25.
März in Weiden (Oberpfalz) fest. Sie hatten sich mit einer Eingabe von Pfarrer Dietrich Blaufuß
(Erlangen) zu befassen. Der Theologe hatte seinen Vorstoß vor allem damit begründet, dass
laut Kirchengesetz ein Ehrenamt „grundsätzlich unentgeltlich“ ausgeübt werden muss. So sei
beispielsweise das Abschiedsgeschenk für einen lange ehrenamtlich-unentgeltlich tätigen
Organisten etwa auf den Wert von einer Konzerteintrittskarte beschränkt. Die meisten
kirchlichen Ehrenamtlichen arbeiteten „für Gottes Lohn“. Auch im Blick auf alleinstehende Hartz-
IV-Empfänger, die mit monatlich etwa 660 Euro auskommen müssten, seien 900 Euro viel Geld.
„Jenes Ehrenamt-Honorar ist eine Beleidigung von normalen Ehrenamtlichen und insbesondere
von Kirchenmitgliedern, die an der Armutsgrenze leben“, sagte Blaufuß gegenüber idea.
(28.03.2010/13:54)


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