Bayern: Per „Konsens durch die Hintertür“

Bayern: Per „Konsens durch die Hintertür“ zur Verfassungsänderung?
Dekan kritisiert Verfahren zur Ergänzung des Grundartikels
Weißenburg/Neuendettelsau (idea) – Die Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in
Bayern soll in ihrem Grundartikel um einen Israel-Absatz ergänzt werden. Darin werden die
bleibende Erwählung des Volkes Israels und eine geschwisterliche Verbundenheit mit dem
jüdischen Volk festgeschrieben. Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen sollen bis zum
31.Oktober erklären, ob sie mit dieser Ergänzung einverstanden sind. Nicht abgegebene
Stellungnahmen würden als Zustimmung gewertet, heißt es in einem Schreiben von
Synodalpräsidentin Dorothea Denecke-Stoll (Ingolstadt) und Landesbischof Johannes Friedrich
(München). An diesem Vorgehen gibt es massive Kritik. Der Dekan im mittelfränkischen
Weißenburg, Reinhard Brandt, wirft der Kirchenleitung vor, „einen Konsens durch die Hintertür
erschleichen“ zu wollen. Der im „Augsburger Bekenntnis“ der Lutheraner vorgesehene „Magnus
Consensus“ (große Übereinstimmung) werde jedoch nicht durch eine parlamentarische „klare
Mehrheit" erzielt, sondern sei das Ergebnis einer in langen Prozessen errungenen Einmütigkeit,
heißt es in einer Stellungnahme des früheren Grundsatzreferenten im Lutherischen Kirchenamt
der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands. Auch der vorgeschlagene Text
lasse „zu viele Fragen offen“ und „produziert selbst Missverständnisse“, etwa im Hinblick auf die
Haltung des Apostels Paulus zu den Juden. Wie Brandt unterstützt auch die Kirchliche
Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern (KSBB) das Anliegen, sich von einer
antijüdischen Auslegungstradition abzuwenden. Die geplante Verfassungsänderung sieht sie
ebenfalls kritisch.
Gemeinden sollen Stellung nehmen
Dagegen verteidigt der Vorsitzende des synodalen Ausschusses für Grundfragen des
kirchlichen Lebens, Prof Helmut Utzschneider (Neuendettelsau), das Vorgehen. Die Gemeinden
bekämen rechtzeitig eine Möglichkeit zu Stellungnahmen, die dann im Gesetzgebungsverfahren
der Synode berücksichtigt werden könnten. Der Begriff „Magnus Consensus" sei jedoch „etwas
hoch gegriffen“, schrieb er an Brandt. Über die Verfassungsänderung soll im Frühjahr in
München abgestimmt werden.
(31.08.2010/13:41)


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